Die Abteilung Turnen gibt sich am 07.November 2011 folgende Abteilungsordnung:

§1   Die Abteilungsleitung besteht aus dem Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter und dem  Jugendleiter. Der Abteilungsleiter ist der Ansprechpartner.

§2  Einmal jährlich findet eine Abteilungsversammlung statt, bei der die in §1 Genannten bestätigt oder neu gewählt werden. Zur Abteilungsversammlung eingeladen werden die Übungsleiter und die aktiven Teilnehmer an Übungsangeboten. Dazu gehören auch Personen, die sich der Turnabteilung zugehörig fühlen und sich für die Abteilung einsetzen.

§3  Rechte und Pflichten

  1. An Angeboten der Turnabteilung können Kinder, Jugendliche und Erwachsene teilnehmen, sofern Sie Vereinsmitglieder sind.
  2. Teilnehmer an Übungsangeboten, insbesondere aber die Übungsleiter müssen sich den Auflagen und Bedingungen unterwerfen, die durch Vertreter der Gemeindeverwaltung bzw. des Vereins vorgegeben werden.

§4  Die Höhe der Beiträge werden nach den Maßgaben der Gremien der Turn- und Sportfreunde Gschwend 1881 e.V. festgelegt. Spartenbeiträge werden zur Zeit nicht erhoben.

§5  Änderungen in dieser Abteilungsordnung müssen von der Abteilungsversammlung und vom Vorstand des Vereins genehmigt werden.

§6   Rücktritt

Abteilungsleiter, Jugendleiter und Übungsleiter sind verpflichtet, einen eventuellen Rücktritt mindestens sechs Wochen vorher der Abteilungsleitung bekannt zu geben und selbständig eine/n Nachfolger/in vorzuschlagen. Außerdem sollte der/die Ausscheidende in den sechs Wochen seine/n Nachfolger/in einweisen in den Übungsbetrieb.

Diese Abteilungsordnung wurde durch die Abteilungsversammlung am 07. November 2011 beschlossen und trat nach Genehmigung des Vorstands in Kraft.

 

Abteilungsleiter                                            1.Vorsitzender

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